Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Warum sollten Leitungen geprüft werden?
Um unser Grundwasser sauber zu halten ist es wichtig, wenn alle Abwasserleitungen dicht sind. Unentdeckte Schäden und Undichtigkeiten an häuslichen Abwasserleitungen führen häufig zum Austritt von Schmutzwasser und können in Folge Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers sowie Unterspülungen und Feuchteschäden bewirken. Frühzeitig festgestellte Schäden können schnell behoben werden und erhalten bzw. steigern den Objektwert.
Was muss geprüft werden?
Alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks,die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, müssen auf Zustand und Funktion überprüft werden, sofern durch sie auch Schmutzwasser abgeleitet wird. Dies betrifft insbesondere Abwasserleitungen von Grundstücken in Wasserschutzgebieten. Zu diesen privaten Abwasserleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen. Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, mit denen Schmutzwasser abgeleitet werden kann: Beim Mischsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser zusammen in einer Leitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet. Je nach örtlicher Entwässerungssatzung müssen Grundstückseigentümer /-innen auch die Grundstücksanschlussleitung überprüfen lassen. Dies ist die Leitung von der Grundstücksgrenze (bzw. dem Einsteigeschacht) bis zum öffentlichen Kanal. Beim Trennsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser über getrennte Leitungen in den öffentlichen Kanal abgeleitet.
Bis wann muss geprüft werden?
Am 31.12.2015 läuft die erste Frist ab. Betroffen sind alle Liegenschaften innerhalb eines Wasserschutzgebiets und welche vor dem 01.01.1965 erstellt wurden. Für Liegenschaften, die nach dem 01.01.1965 erstellt wurden, ist gesetzlich eine Frist zum 31.12.2020 festgelegt. Bei allen Neubauten, wesentlichen Änderungenoder Sanierungen der Abwasseranlage ist unverzüglich vor Inbetriebnahme der Abwasseranlage die Abwasserleitungen zu prüfen. Industriell und gewerbliche Abwasser (im Wasserschutzgebiet), errichtet vor dem 01.01.1990, müssen bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Die nach dem 01.01.1990 errichteten, müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
Tipp: Lassen Sie Ihre Entwässerung auch auf Schutz gegen Rückstau überprüfen, damit Ihr Keller nach einem Starkregen oder bei verstopftem Kanal nicht unter Wasser steht.
Was kann ich tun um Kosten zu sparen?
- Holen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde Informationen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung ein. Diese informieren und beraten Sie kostenfrei.
- Sichten Sie eigene Unterlagen nach Lageplänen.
- Versuchen Sie den Verlauf der Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück nachzuvollziehen.
- Prüfen Sie, ob die Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen zugänglich sind und sorgen Sie, wenn nötig, für Zugänglichkeit.
- Schließen Sie sich mit Nachbarn bei den Planungen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung zusammen.
- Überprüfen Sie, ob die prüfende Person auf der Liste der anerkannten Sachkundigen steht.
Tipp: Suchen Sie den Kontakt zu Ihrer Stadt bzw. Gemeinde und erkundigen Sie sich nach den für Sie geltenden Fristen. Wir beraten Sie auch gerne kostenfrei und unverbindlich.
Was ist Bestandteil der Dokumentation?
- Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung
- Bestandsplan / Lageplanskizze
- Foto-Dokumentation der Örtlichkeit
- DVD mit Befahrungsvideos
- Haltungs-/ Schachtbericht
- Bilddokumentation der festgestellten Schäden
- Wenn erforderlich, ein Druckprüfprotokoll
- Gegebenenfalls auf Wunsch, bei festgestellten Schäden, ein Sanierungskonzept sowie ein Abgebot