Alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, müssen auf Zustand und Funktion überprüft werden, sofern durch sie auch Schmutzwasser abgeleitet wird. Dies betrifft insbesondere Abwasserleitungen von Grundstücken in Wasserschutzgebieten. Zu diesen privaten Abwasserleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen. Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, mit denen Schmutzwasser abgeleitet werden kann: Beim Mischsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser zusammen in einer Leitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet. Je nach örtlicher Entwässerungssatzung müssen Grundstückseigentümer /-innen auch die Grundstücksanschlussleitung überprüfen lassen. Dies ist die Leitung von der Grundstücksgrenze (bzw. dem Einsteigeschacht) bis zum öffentlichen Kanal. Beim Trennsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser über getrennte Leitungen in den öffentlichen Kanal abgeleitet.